Kanzlei
Unser Honorar
Die Abrechnung bei uns erfolgt grundsätzlich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung.
Wie sich unser Honorar zusammensetzt
- 01
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Hier werden sogenannte Gegenstandswerte wie Einkünfte, Umsatz oder Bilanzsumme zu Grunde gelegt. Dazu wird der Schwierigkeitsgrad des Einzelfalls berücksichtigt.
- 02
Finanz- und Lohnbuchführung
Bei der Finanzbuchführung ist der Jahresumsatz der Maßstab, bei der Lohnbuchführung die Anzahl der Lohnabrechnungen. Zusatztätigkeiten wie Hilfe bei Lohnsteuerprüfungen werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
- 03
Beratungen
Andere Beratungen, steuerlicher oder wirtschaftlicher Art, werden ebenso nach Zeitaufwand abgerechnet. Dabei kommt es ganz auf die Komplexität des Themas an.
Zur Orientierung
Beispiele aus unserer Praxis. Den genauen Betrag besprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung.
- Einkommensteuererklärungca.450 €Für eine überschaubare Einkommensteuererklärung, inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.
- Monatliche Buchführungab350 €Für die monatlichen Buchführungsarbeiten eines kleineren Unternehmens, zuzüglich Umsatzsteuer.
- Stundensatz nach StBVV60 – 150 €Als Orientierung für Beratungen nach Zeitaufwand, zuzüglich Umsatzsteuer.
Als Dienstleister für Ihren individuellen Bedarf orientieren wir uns an dem gewünschten Umfang der Tätigkeiten.
Dies besprechen wir gemeinsam vor Beauftragung und können genauere Aussagen über die zu erwartenden Kosten machen.
